Neues Projekt 1981

Gegenüberstellung zwischen dem Projekt der Air Projekt AG, Zürich, Preisstand September 1977 und dem Projekt der Bauplan AG Zürich und dem neuen Planungsteam Preisstand Oktober/November 1980.
A   Ausführungstechnischer Bericht
1    Standort
1.1 Eignung als Schiessplatz
1.2 Eignung als Baugelände
2    Altes Projekt Gwerder
2.1 Schützenhaus Lay-out ungenügend
2.2 Zufahrt nicht realisierbar
2.3 Schutzwälle nicht realisierbar
2.4 Kiespiste nicht realisierbar
2.5 Meteorwasser nicht realisierbar
2.6 Erweiterung ohne grosse Kosten nicht realisierbar
2.7 Baubewilligung erteilt
2.8 Baukredit erteilt, Zusatzkredit nötig

3    Ganzes Projekt "Gwerder" nicht, realisierbar
4    Neue Überarbeitung, neues Planungsteam
5    Neues Projekt

5.1 Schützenhaus neuer Lay-out
5.2 Zufahrt realisierbar, Mehrkosten
5.3 Schutzwälle nur Kugelfangwallbedingt realisierbar
5.4 Kiespiste nicht mehr nötig
5.5 Meteorwasser realisierbar, Mehrkosten
5.6 Erweiterung vernünftig realisierbar
5.7 Baubewilligung Änderungsbewilligung nötig
5.8 Baukredit neuer KV, Mehrkosten

1    Standort
1.1 Eignung als Schiessplatz
Das Baugelände "GUBEL" eignet sich für die vorgesehene Regionalschiessanlage:
- Zentrale Lage für die vier Zweckverband Gemeinden
- Lärmimission sehr gering
- Kurze Distanz für Militär vom Waffenplatz Bülach-Kloten
- Platz für Erweiterung

1.2 Eignung als Baugelände
Das alte Kiesgrubenareal mit den zum Teil überdeckten Schlammweihern, Deponiehaufen, überhängenden Grubenrändern, Problemen mit der Versickerung usw., ist voller Tücken und zum Teil unüberwindbaren Schwierigkeiten. Ohne Beizug von kompetenten Fachleuten kann nicht verantwortungsbewusst geplant werden.

2 Das alte Projekt "Gwerder"
2.1 Schützenhaus / Nebengebäude

Das bisherige Projekt ist durch einen Änderungsvorschlag aus Schützenkreisen in Frage gestellt worden. An der Sitzung der Schiessplatz-Kommission vom 19. Juni 1980 hat Herr Gwerder der neuen Variante gegenüber seinem Projekt den Vorzug gegeben.

2.2 Zufahrt zum Schützenhaus und Parkplatz
Als einzige Zufahrt war der schmale Flurweg Nr. 315 vom Restaurant Hardstübli entlang dem gefährlich überhängenden Grubenrand über die provisorische Holzbrücke (mit 16 Tonnen Tragkraft, aber ohne jede Schub- und Seitenversteifung) im wechselseitigen Einbahnverkehr ohne Kreuzungsmöglichkeit geplant. Wie sich der Verkehr mit PW und Militärlastwagen über einen solchen Flurweg unfallfrei abwickeln soll, ist undenkbar und nicht zu verantworten. Das kantonale Tiefbauamt hat zudem die Ein- und Ausfahrt vom Flurweg in die Staatsstrasse beim Restaurant Hardstübli nicht bewilligt.

2.3 Schutzwälle
Die Schutzwälle des Projekts "Gwerder" sind ohne Rücksicht auf die in Punkt 1.2 aufgeführten äusserst ungünstigen Baugrundverhältnisse geplant worden, unter Vernachlässigung jeder fachlichen Kenntnisse, ohne Beizug von Fachleuten, ja sogar ohne vorherige Baugrunduntersuchungen.
Die Schutzwälle Nord (3) und Süd (4) können, soweit sie im Bereich des Schlammweihers (6) liegen, überhaupt nicht gebaut werden. Dazu kommt, dass das vorhandene Deponiematerial ohne grosse Mehrkosten nicht mit den vorgesehenen Böschungswinkeln geschüttet werden könnte.
Der Kugelfangwall (5) muss durch besondere Massnahmen gegen das Abrutschen in den alten, östlich gelegenen Schlammweiher (7) gesichert werden. Wegen grosser Grundbruchgefahr können Nord- (3) und Südwall (4) nicht gebaut werden. Ein Versuch auf dem Gelände hat dies bestätigt. Von 300 m3 zugeführtem Material ist bis auf ca. 70 m3 alles im Schlamm versunken. Der Schlamm ist seitlich bis zu 70 cm hochgequetscht worden. (Besichtigung jederzeit möglich, Schüttversuch (8).)
Zudem hätte Herr Gwerder aus seinen Erfahrungen beim Wallbau in Wädenswil wissen müssen, dass bei den unvergleichlich schlechteren Voraussetzungen im "GUBEL" Wälle in diesem schlechten Baugrund und mit solchen steilen Böschungen überhaupt nicht gebaut werden können. (Wir verweisen auf den ausführlichen Bericht aus der Gemeinderatssitzung Wädenswil vom 7. Februar 1980, Nachtragskredit für Schiessanlage Beichlen.)

2.4 Kiespiste in KIBAG-Grube Nord (2)
Die Anpassung und Verlegung der Kiespiste ist unmöglich geworden, da ja der Schutzwall Nord (3), der einzig und allein nur zum Schutze dieser Kiespiste vorgesehen war, nicht erstellt werden kann.

2.5 Meteorwasser
Im Projekt "Gwerder" ist das Versickern des Meteorwassers in 2 Sickerschächten vorgesehen. Rechtzeitige Baugrunduntersuchungen hätten schon früh gezeigt, dass das Meteorwasser in der mit Schlamm durchmischten Auffüllung des bis zu 20 Meter tiefen Schlammweihers nie versickern kann. Das zu entwässernde Gebiet erstreckt sich auf die ganze Schiessanlage, einen Teil der Zufahrt und den nicht benützten Teil des Schlammweihers (6), total Einzugsgebiet ca. 35‘000 m2. Die ganze Anlage liegt bis zu 6 m unter dem heutigen Waldterrain Niveau. Bei einem heftigen Gewitter oder langer Regenzeit besteht für das Schützenhaus jedesmal Überflutungsgefahr. Der Beizug eines Fachmannes hätte auch dieses Problem rechtzeitig aufgezeigt und zum Suchen von Lösungen geführt.

2.6 Erweiterung
Der Schutzwall Nord (3) hat nach Technischem Beschrieb Gwerder nur provisorischen Charakter und müsste bei einer allfälligen Erweiterung mit grossen Kosten wieder abgetragen werden.
Es ist sicher unrealistisch und nicht zu verantworten, ein solches Erweiterungskonzept zu vertreten, ja überhaupt nur zu planen.
3 Ganzes Projekt "Gwerder" nicht realisierbar
In den Punkten 2.2 bis 2.6 sind die hauptsächlichen Gründe aufgeführt, warum das Projekt "Gwerder' technisch nicht realisierbar ist.
Es ist einfach unbegreiflich, wie Herr Gwerder alle bautechnischen Probleme übergeht und ohne Beizug von Spezialisten eine solche Aufgabe lösen will.
Die Einwände der BBK-Mitglieder sind heruntergespielt, die BBK ist ständig getäuscht worden.
Die BBK hat die Konsequenzen gezogen, sie hat Herr Gwerder, der alles im Alleingang erledigen wollte, und dabei offensichtlich überfordert war, entlassen und das ganze Projekt neu überarbeitet, unter Beizug eines Projektleiters mit dem nötigen Planungsteam von kompetenten Fachleuten.

4 Neue Überarbeitung
4.1 Das neue Planungsteam

Projektleiter Hans Schmid, BAUPLAN AG ZUERICH
Architekt Farner u. Winzer, Industriearchitekt Zürich
Bauingenieur M. Bona, Dipl. Bau Ing., Winterthur
Sanitärplanung Peter + Kalt, Wallisellen
Lüftung Hegglin + Ernst, Ing. Büro, Volketswil
El. Planung Picard + Bischof, Zürich
Akustik/Bauphysik H. Wichser
Geologe. Büro Dr. v. Moos, Zürich
Tiefbauing. M. Sommer Ing. Büro, Bassersdorf

Das neue Planungsteam hat in kurzer Zeit, mit grossem Elan und unter speditiver Mithilfe von Gemeinde, kantonalen und eidgenössischen Behörden und Ämtern die bisher fehlenden Unterlagen beigebracht und den neuen Konzeptüberlegungen aus Planungsauftrag, Baugrund, Vorschriften und Gesetzen aller Art einem realisierbaren Projekt zu Grunde gelegt.

5 Das neue Projekt
Die BBK legt grössten Wert darauf, dass die gesamte Anlage günstig, wirtschaftlich, unterhaltsarm und pflegeleicht ausgeführt wird. Fehler bei anderen Anlagen vermeiden, ohne gegen neue einzutauschen.

5.1 Schützenhaus / Nebengebäude
Das Nebengebäude mit Vorhalle, Schützenstube, Küche, Lager, Munitionskammer und WC-Anlagen ist auf die Nordseite verlegt worden. (Erweiterung 5.6)
Für die Schützenstube und die dazugehörigen Räume sind die gesetzlichen Vorschriften nunmehr eingehalten, dazu gehört auch die Lüftungs- und Heizungsanlage, die bisher gänzlich gefehlt hat. In Zusammenarbeit mit den Schützenvereinen ist das interne Lay-out wesentlich verbessert worden.
In der vorläufig nur im Rohbau erstellten Unterkellerung sind die Elektro- und Lüftungszentrale, sowie die WC-Anlage für 50 und 25 m Stand untergebracht. Später können eine Druckluftwaffenanlage, Magazine, Werkstatt, Truppenmunitionsmagazin ohne zusätzliche Umbaukosten eingebaut werden.
Durch Beizug des erfahrenen Architekten A. Winzer erhalten die Fassaden ohne Mehrkosten ein neues, gefälliges Aussehen, der Innenausbau wird ebenfalls neu konzipiert.
Herr Wichser ist verantwortlich für fachlich einwandfreie bau- und raumakustischen, sowie bauphysikalischen Massnahmen im Schützenhaus und für die allgemeine Lärmbekämpfung der gesamten Schiessanlage. Herr Wichser hat während seiner Arbeitszeit bei der EMPA massgebend an den Untersuchungen und Richtlinien für die Bekämpfung des Schiesslärms gearbeitet.
Alle übrigen Spezialisten haben mit ihrem Fachwissen bereits zu einer wesentlichen Verbesserung des Projekts beigetragen.

5.2 Zufahrt zum Schützenhaus und Parkplatz (1)
In Zusammenarbeit mit dem kantonalen Tiefbauamt ist die Zu- und Wegfahrt zum Schiessplatz ab Staatsstrasse südlich der alten Kiesaufbereitungsanlage verlegt worden. Bei einem späteren Ausbau mit neuen Industrien muss die vorläufig provisorische Einfahrt entsprechend angepasst und ausgebaut werden.
Durch den Wald wird, immer südlich des Schussfeldes, eine neue Zufahrtsstrasse gebaut, die westlich des Schützenhauses zu den Parkplätzen und als Zufahrt zum Schützenhaus dient.
Da ja die alte Kiespiste durch die Grube nicht mehr benützt werden kann, wird der Weiterbetrieb der Nordgrube über diese neue Zufahrtsstrasse ermöglicht.
Die Kiesautos fahren werktags während der Arbeitszeit, die Privat-Schützen am Feierabend, samstags und sonntags, sodass keine gegenseitige Behinderung entsteht.

5.3 Schutzwälle
Baugrunduntersuchungen durch das Büro Dr. v. Moos haben ergeben, dass der Kugelfangwall (5) wie bereits unter 2.3 erwähnt, gegen Abrutschen in den alten Schlammweiher (7) gesichert werden muss.
Die durchgeführten Untersuchungen, Rammsondierungen, Kernbohrungen und Sondierschlitze haben gezeigt, dass auch der Scheibengraben, der heute ca. 2 m über die Kiespiste zu liegen kommt, besondere Fundationen verlangt.
Die Blende für die 300 m Anlage muss auf ca. 20 m tiefen Pfählen fundiert werden. Bei der bisherigen Fundationsart würde ein auch nur geringes Absinken der Blende in den Schlamm das Schiessen verunmöglichen.
Die erdbaumechanischen Berechnungen legen auch die Böschungswinkel, die Art und Weise der Überdeckung des Schlammweihers und das spätere, langfristige Auffüllen der Grube fest.
Der Schutzwall Nord (3) wird, soweit er ausserhalb des Schlammweihers steht, so hoch ausgeführt, dass eine gute Schallschutz-Wirkung Richtung Bassersdorf entsteht, die zudem noch durch die neue Lage des Nebengebäudes wesentlich verbessert wird.

5.4 Kiespiste in KIBAG Grube Nord
Auf eine separate Kiespiste kann verzichtet werden, da die Erschliessung dieser Grube über unsere neue Zufahrt (5.2) möglich ist.

5.5 Meteorwasser
Eine Aufgabe des Ing. Büro Sommer ist die Lösung des Problems Meteorwasser. Die Randbedingungen sind in Punkt 2.5 aufgeführt.
Da eine natürliche Vorflut (Gewässer) in nächster Nähe fehlt, muss das Meteorwasser über die ohnehin nötige Schmutzwasserpumpenleitung in die Gemeindekanalisation beim Restaurant Hardstübli geführt werden. Um bei Regen und speziell bei Gewittern die ohnehin vollen Kanalisationsleitungen und die Kläranlage nicht noch zusätzlich zu belasten, muss das Meteorwasser aus unserer Schiessanlage zurückbehalten und in genau dosierten Mengen abgegeben werden. Dafür wird unter dem Schützenhaus ein Rückhaltebecken von ca. 60 m3 gebaut, das normale Niederschläge aufnehmen kann und dann zeitverschoben weiterpumpt. Um auch allem gewachsen zu sein, werden die Schussfelder der 50 und 25 in Anlage abgesenkt und als grosse, billige Rückhaltebecken mit ca. 800 m3 Nutzinhalt benützt, die selten in Funktion kommen, aber die Anlage vor dem Überfluten sicher schützen.

5.6 Erweiterung
Das neue Konzept ermöglicht eine einfache Erweiterung der Gesamtanlage.
Nach Norden kann die Schiessanlage nicht mehr erweitert werden, dafür ist nun auf der Südseite Platz für eine allfällige Erweiterung um 10 Scheiben 300 m und um max.
2 x 5 Scheiben 25 m, und zwar ohne Kosten für Vorinvestition und späterem kostspieligen Abtragen von Wällen. (300 m lang, bis 10 m hoch.)

5.7 Baubewilligung
Die Baubewilligung wird durch eine entsprechende Abänderungseingabe erweitert.

5.8 Baukredit
Das neue Konzept bringt zusätzliche Kosten. Die technisch und fachlich richtige Lösung der aufgeführten Probleme, die im alten Projekt unter Missachtung jeder Fachkenntnis mit wenig Geld angeblich gelöst waren, bringen leider erhebliche Mehrkosten, die sich um die Fehlbeträge im Kostenvoranschlag des früheren Projektverfassers erhöhen.

B Kostengegenüberstellung
Die Einzelposten der Kostengegenüberstellung können nur als approximativ bewertet werden, da der KV 77 ohne Berücksichtigung des heute allgemein üblichen Systems der Baukostengliederung nach BKP (Bau Kosten Plan) zusammengestellt ist und eine betragsgetreue Gegenüberstellung nicht absolut möglich ist. Die ungeheuren Mehrkosten sind zur Hauptsache zurückzuführen auf:
Fehlbeträge im alten KV bei Vorausmass und Einheitspreisen ergeben bereits beträchtliche Beträge. Da im Projekt Gwerder die nötigen Abklärungen in Bezug auf behördliche Vorschriften und fundamentale Konzeptfragen überhaupt nicht berücksichtigt wurden, konnten auch die daraus resultierenden, zum Teil sehr grossen Kosten nicht erfasst werden.
Im KV 80 sind selbstverständlich diese Kosten enthalten. Die behördlichen Vorschriften sind genau abgeklärt und absolut eingehalten.
Die im neuen Projekt fachlich ausführbaren Lösungen des äusserst anspruchsvollen Erdbaues bringen Mehrkosten um über eine Million Franken. Dabei bleibt bei den späteren Auffüllarbeiten immer noch ein Restrisiko, dass allenfalls mit Vergütungen von Minderauffüllkubaturen der Kiesgrubendeponie beseitigt werden müsste. Mehrkosten entstehen aber auch wegen zusätzlichen Verbesserungen, so die Erweiterung von 14 auf 30 elektronisch betriebene Scheiben und der Rohbau der Unterkellerung. Die neuen Kosten sind zusammengestellt aus den vollständigen Submissions-Ergebnissen von allen Arbeitsgattungen, Preisstand 11. November 1980.

Gesamtkosten nach BKP                                            KV 77                            KV 80
0 Grundstück                                                            425‘000                      1‘622‘600
1 Vorbereitungsarbeiten                                              11‘000                        248‘500
2 Gebäude                                                             1‘279‘595                      2‘553‘400
4 Umgebung                                                             767‘000                      3‘070‘000
5 Baunebenkosten                                                      60‘500                         152‘000
6 Schiesstechnische Einrichtungen                          684‘105                         829‘700
9 Ausstattung
Gesamtkosten                                                       3‘230‘000                      8‘523‘900

D Mögliche Einsparungen
1. Gebäude

- Kein Ausbau der Schützenstube
- Kein Warenlift                                                                                                200'000
2. Scheibenanlage
- Keine elektronische Scheibenkehranlage                                                       30'000
3. Erdbau / Strassen
- Kein Werkleitungskanal                                                                                 185'000
- Strassenbelag nur 9 cm HMT                                                                          75'000
- Parkplatz beim Schützenhaus nur chaussiert                                                  18'000
- Hydrosaat statt Humus                                                                                     14'000
- Kein Ausbau Flurweg, Staatsstrasse bis Wald                                                 35'000
- Keine Abfuhr in Sonderdeponie (nur V2 Betrag eingesetzt Risiko bleibt)        60'000
- Keine Pfählung für Scheibengraben (Risiko Setzung in Kauf nehmen,
  Scheibenzüge mechanisch anpassen)                                                             70'000
- Schlammleitung aus KIBAG-Vertrag weglassen                                              65'000
- Filterbrunnen weglassen (Einverständnis AGW nötig
  Kanalisationsanschluss Bewilligung Gemeinde nötig)                                      40'000
  Total mögliche Einsparungen Risiko bleibt zum Teil                                   792'000
   Abschrift durch Rathgeb Willi am 24.12.2020.
   Projekt 1981 der Regionalschiessanlage. Plan erstellt und zur Verfügung gestellt durch Gossweiler, Ingenieur AG, 8307 Effretikon.
Gubel 3 reduziert
Gubel 1981 genaue LageGubel Standort Projekt 1981

 Projekt 1981; Grundriss der Regionalschiessanlage
Gubel Grundriss Projekt 1981

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