Politische Gemeinde Wallisellen
Kreditvorlage; Regional-Schiessanlag; Hard/Gubel in Bassersdorf
Werte Stimmberechtige
Gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 5. Juli 1978 unterbreiten wir Ihnen die im Antrag aufgeführte Projektgenehmigung mit Kreditbewilligung für eine regionale Schiessanlage der Gemeinden Bassersdorf, Dietlikon, Nürensdorf und Wallisellen zur Abstimmung.
Wir bitten Sie, die Vorlage zu prüfen und am Abstimmungstag, Sonntag, 24. September 1978 Ihre Stimme über deren Annahme oder Verwerfung laut dem Stimmzettel mit Ja oder Nein abzugeben.
Wallisellen, den 5. Juli 1978
Mit vorzüglicher Hochachtung Namens des Gemeinderates
Der Präsident: P. Remund
Der Schreiber: H. Lüssi
Antrag
1. Das Projekt der Firma Air Project AG, Zürich, vom September 1977 für den Bau einer Regional-Schiessanlage im Hard/Gubel, Bassersdorf, wird genehmigt.
2. Der Bruttokredit für die gesamte Anlage beträgt Fr. 3‘230‘000.--; der erforderliche Kredit als Bruttokostenanteil der Gemeinde Wallisellen von Fr. 1‘580‘000.-- wird zulasten des Ausserordentlichen Verkehrs bewilligt.
3. Der Kredit erhöht sich allenfalls um eine eintretende Bauteuerung zwischen dem Aufstellen des Kostenvoranschlages (Basis August 1977) und der Bauausführung. Ebenso bleiben die veränderten bzw. definitiven Berechnungsfaktoren gemäss Beteiligungsschlüssel auf die Bauvollendung hin vorbehalten.
4. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt und zur erforderlichen Finanzierung ermächtigt.
Weisung
1. Allgemeines Bedürfnis
Die Gemeindeversammlung vom 15. Dezember 1977 erklärte den Beitritt der Gemeinde Wallisellen zu dem zu gründenden Zweckverband zwischen den Gemeinden Bassersdorf, Dietlikon, Nürensdorf und Wallisellen für den Bau und Betrieb einer Gemeinschafts-Schiessanlage im Gubel, Bassersdorf. Damit fiel bereits ein wichtiger Vorentscheid. Alle Verbandsgemeinden haben in der Zwischenzeit den Verbandsvertrag genehmigt; Bassersdorf, Dietlikon und Nürensdorf haben auch die Kreditanteile für die Erstellung der Anlage bereits bewilligt. Der Gemeinde Wallisellen abliegt es als letzter Verbandsgemeinde, den Kredit anteilsmässig ebenfalls zu sprechen.
Die eidgenössische Militärorganisation verpflichtet die Gemeinden zur Bereitstellung und zum Unterhalt von 300-m-Schiessanlagen für die obligatorischen Übungen der Schiessvereine. Als Tradition galt jahrzehntelang, dass jede Gemeinde eine eigene Anlage besitze.
Verschiedene Gründe lassen es aber als sinnvoll erscheinen, diese althergebrachte Praxis zu überprüfen:
Einmal liegt es im unbestrittenen Interesse der Gemeinden, die Schiessanlagen zu regionalisieren. Damit können die Bau- und Unterhaltskosten stark eingeschränkt werden. Zum andern häufen sich die Klagen über Schiesslärm-Immissionen. Schon in früheren Zeiten wurde danach getrachtet, die Schiessanlage an die Peripherie des Gemeindebannes zu verlegen. Die bauliche Entwicklung trug aber die bewohnten Gebiete vielerorts an die Schiess-Zone heran; so auch in Wallisellen.
Die Zürcher Planungsgruppe Glattal befasste sich mit den wachsenden Problemen bereits in den Jahren 1971/72. In ihrem Schlussbericht vom 1. Juni 1972 räumt sie einer Gemeinschaftsanlage im Gubel-Bassersdorf in jeder Beziehung gute Chancen ein. Dieser Standort liegt in einer abgebauten Kiesgrube im Hard zwischen Bassersdorf und Wallisellen westlich der Alten Winterthurerstrasse. In der Folge setzten die Gemeinden Bassersdorf, Dietlikon, Kloten, Nürensdorf, Opfikon und Wallisellen eine Projektgruppe ein. Deren Aufgabe bestand darin, Entscheidungsgrundlagen zu beschaffen (genaue Standortabklärungen, Lärmmessungen) ein Vorprojekt mit Kostenschätzung erstellen zu lassen und endlich, Vorschläge für die Konstituierung der Trägerschaft auszuarbeiten. Die Städte Kloten und Opfikon distanzierten sich anfangs 1976 vorderhand von der Beteiligung an einer Gemeinschaftsanlage; sie waren in der Lage, eigene zusagende Lösungen zu finden. Die Schiesslärmmessungen durch die EMPA attestierten dem vorgesehenen Schiessplatz Gubel eine vorzügliche Eignung. Auch das EMD, Gruppe für Ausbildung, Abteilung Waffen- und Schiessplätze, wird sich an der Anlage beteiligen.
2. Das Projekt
Nach der Genehmigung des Vorprojektes haben die Gemeinderäte der Verbandsgemeinden die Air Projekt AG, Schiessanlagen, Zürich, mit der Ausarbeitung des definitiven Projektes für die Regionalschiessanlage ‚Hard/Gubel‘ samt Kostenvoranschlag beauftrag. Das Projekt berücksichtigt die Grundforderung, die Visierlinie mindestens 4 m unter Niveau zu legen. Weiter ist die Aufrechterhaltung des Kieswerkbetriebes parallel zum Schiessbetrieb ohne jede gegenseitige Gefährdung und Behinderung garantiert.
Die Zu- und Wegfahrt erfolgt im Einbahnverkehr längs des Schussfeldes; ca. 130 Parkplätze können seitlich des Schützenhauses angeordnet werden. Durch die Tieferlegung der Anlage in die Grube wird eine bestmögliche Abdämmung des Schiesslärms erreicht. Dies stellt das eingeholte EMPA-Gutachten vom 16. August 1975 fest. Grenzgrundstücke und Wald seitlich des Schussfeldes und hinter dem Schützenhaus werden keine beansprucht.
In einer ersten Ausbauetappe sind vorgesehen:
28 Scheiben 300 m
16 Scheiben 50 m Pistole und Kleinkaliber
3 Gruppen 25 m Pistole
Mit Eingangs- und Nebengebäude
Die Erweiterung der Anlage in einer späteren Phase ist möglich um:
20 Scheiben 300 m
16 Scheiben 50 m
3 Gruppen 25 m
Die Anlage wird zweigeschossig treppenartig versetzt, d.h. auf 300 m wird über das Dach des 50/25 m Standes hinweggeschossen.
Zur Leistungssteigerung der 300 m Anlage ist der Einbau elektronischer, selbstanzeigender Scheiben, System SIUS-ASCOR, vorgesehen. Sie ermöglichen das sofortige Anzeigen und Festhalten der Schusswerte auf einem bei jedem Schützen separat angebrachten Monitor und zwar für alle gängigen Scheibenarten.
Kleine Korrekturwünsche, wie sie bei jedem Projekt vorkommen, können während des Baues noch berücksichtigt werden.
Als gewisser Nachteil wird vielleicht da und dort die notwendige Rücksichtnahme der einzelnen Schiessvereine aufeinander empfunden, die sich aus der gemeinsamen Benützung des Regionalschiessplatzes ergibt. Hingegen bietet gerade dieser Umstand anderseits sicher vermehrt Gelegenheit, über die Gemeindegrenzen hinweg gesellschaftliche Kontakte unter den Schützen zu knüpfen und zu pflegen.
Die Partnergemeinden sind mit dem Gemeinderat Wallisellen einhellig der Meinung und finden darin die volle Unterstützung der Eidg. Schiessbehörden, das mit dem vorliegenden Projekt die Schiessplatzfragen in der Region sehr vorteilhaft gelöst werden könne.
3. Die Kosten
Die Bruttobaukosten belaufen sich gemäss Kostenvoranschlag vom August 1977 auf Fr. 3‘230‘000.00. Sie setzen sich aus den folgenden Hauptpositionen zusammen:
Landerwerb 310‘000.--
Erschliessungs- und Erdbewegungsarbeiten 421‘000.—
50 m und 25 m Anlage 465‘500.—
300 m Anlage 709‘000.—
Nebengebäude 375‘000.—
Scheibengraben 165‘000.--
Umgebungsarbeiten und Werkleitungen 479‘000.—
Technisches Konto (Honorare, Gebühren etc.) 305‘500.—
Total wie oben 3‘230‘000.—
Aufgrund des im Vertrag vorgesehenen Beteiligungsschlüssel ergibt sich derzeit folgende anteilsmässige Belastung der Gemeinde Wallisellen:
a) Halber Anteil nach Einwohnerzahl (= Fr. 1‘615‘000.--)
Bassersdorf 5‘360
Dietlikon 5‘161
Nürensdorf 2‘950
Wallisellen 10‘673
Alle Gemeinden 24‘144 Einwohner
Prozentualer Anteil von Wallisellen: 44,20 % = 713‘925.--
b) Halber Anteil aufgrund der Steuerkraft im Durchschnitt der letztbekannten drei Rechnungsjahre (Fr. 1‘615‘000.--)
Bassersdorf 4‘398‘267.--
Dietlikon 5‘250‘923.--
Nürensdorf 2‘228‘241.--
Wallisellen 13‘746‘038.--
Steuerkraft aller Gemeinden: 25‘623‘469.—
Prozentualer Anteil von Wallisellen: 53,65 % = 866‘448.--
Belastung für die Gemeinde (48.93 %) 1‘580‘373.--
Einzuholender gerundeter Kredit 1‘580‘000.--
Es bezahlen aufgrund des Verteilschlüssels:
Bassersdorf 635‘664.--
Dietlikon 676‘133.--
Nürensdorf 337‘830.--
Wallisellen 1‘580‘373.--
Total wie oben 3‘230‘000.--
Die definitive Abrechnung und Verteilung der Kosten erfolgt nach der Fertigstellung der Anlage aufgrund der dannzumal geltenden Faktoren.
Nicht berücksichtigt in dieser Zusammenstellung sind ein Beitrag des Kantonal-zürcherischen Verbandes für Leibesübungen (KZVL) in der Höhe von ungefähr Fr. 200‘000.--, sowie ein am 19. Dezember 1977 zugesicherter Betrag von Fr. 150‘000.--bis Fr. 200‘000.-- des Eidg. Militärdepartementes. Je ungefähr die hälftigen Anteile davon werden der Gemeinde Wallisellen zugutekommen.
Für die Verzinsung und Amortisation der Anlage gilt der vorstehende Verteilschlüssel.
4. Die Betriebskosten
Über die Betriebskosten mit elektronischen Anlagen sind noch wenig Erfahrungswerte vorhanden. Die jährlichen Betriebskosten der Anlage Gubel dürften sich nebst Verzinsung und Amortisation auf rund Fr. 30‘000.-- bis 40‘000.-- belaufen. Die Gemeinde Wallisellen wird nach dem Beteiligungsschlüssel, welcher auf der Anzahl Schützen beruht, ca. 44 % dieser Betriebskosten, also etwas Fr. 15‘000.-- zu tragen haben.
5. Die alte Schiessanlage Wallisellen
Die Walliseller Schiessanlage Seewadel ist stark überholungs- und erweiterungsbedürftig. Eine Sanierung ist indessen aus wirtschaftlichen Überlegungen abzulehnen. Die Kosten würden in keinem akzeptablen Verhältnis zum Nutzeffekt stehen. Ein gemeindeeigener Neubau wäre aus der technischen Sicht durchaus möglich - ein Projekt ist ja vorhanden -, hingegen würde der Bau mit extrem hohen Kosten belastet, da er ausserordentlich umweltfreundlich gestaltet werden müsste: Die Anlage befindet sich sehr nahe einerseits des überbauten Gebietes, anderseits aber auch der sogenannten Naherholungszone. Im Falle der Realisierung des neuen Regionalschiessplatzes wird die bestehende Anlage Seewadel als Schiessplatz stillgelegt werden. Der Gemeinderat wird sich bemühen, das freiwerdende Schützenhaus samt Areal sinnvoll für die Allgemeinheit einzusetzen. Anregungen der Einwohner von Wallisellen bezüglich der Weiterverwendung des Grundstückes sind dem Gemeinderat jederzeit willkommen.
6. Schlussbemerkungen
Nachdem nunmehr alle Gemeinden der Gründung des Zweckverbandes zugestimmt und Bassersdorf, Dietlikon und Nürensdorf ihre Kreditanteile bereits bewilligt haben, könnte die Krediterteilung durch die Gemeinde Wallisellen aufgrund der Zweckverbandsstatuten als gebunden bezeichnet werden.
Der Gemeinderat hat sich indessen von Anfang an auf den Standpunkt gestellt, Beitritt und Kreditbewilligung haben in einem zweistufigen Verfahren zu erfolgen – dies in Nachachtung von Art. 9bis der Gemeindeordnung, welche einmalige Kreditbegehren von einer Million Franken und mehr dem obligatorischen Finanzreferendum unterstellt.
Der Gemeinderat ist davon überzeugt, dass diese regionale Anlage innerhalb des Zweckverbandes für die Gemeinde Wallisellen gesamthaft gesehen überwiegende Vorteile bietet. Die Gelegenheit, den Schiessplatz regional an einem wohl einmalig prädestinierten Ort zu platzieren, sollte keinesfalls verpasst werden.
Der Gemeinderat empfiehlt deshalb den Stimmberechtigten, der Vorlage zuzustimmen.
Die Akten liegen im Gemeindehaus zur Einsicht auf.
Abschied der Rechnungsprüfungskommission.
Die Rechnungsprüfungskommission hat dieses Geschäft geprüft.
Die Walliseller Stimmbürger haben bereits mit dem an der Gemeindeversammlung vom 15.12.1977 beschlossenen Beitritt zum Zweckverband einen Vorentscheid zugunsten der Regional-Schiessanlage gefällt. Die Vorlage entspricht bezüglich Gestaltung und Kosten dem damals vorgegebenen Rahmen. Die Regional-Schiessanlage würde der Gemeinde eine Entlastung vom Schiesslärm bringen und damit wesentlich zur Verbesserung der Wohnlichkeit beitragen, zudem würde das heute für die Schiessanlage beanspruchte Areal für anderweitige Verwendung frei. Für die Schützen ist die vorgesehene Lösung ebenfalls annehmbar; sie bringt ihnen neben dem Nachteil der grösseren Distanz Vorteile beim Schiessbetrieb.
Die voraussichtlichen Bruttobaukosten belaufen sich auf Fr. 3‘230‘000.--; der Anteil der Gemeinde Wallisellen auf Fr. 1‘580‘ 000.--. Wir haben den Kostenvoranschlag und die Schlüsselung geprüft und in Ordnung befunden. Es darf mit Beiträgen des Kantonal-Zürcherischen Verbandes für Leibesübungen und des Eidg. Militärdepartementes gerechnet werden, die für unseren Anteil gegen Fr. 200‘000.-- ausmachen dürften. Bei der Beurteilung des Kreditbetrages muss berücksichtigt werden, dass die Gemeinde ohnehin in nächster Zeit den bestehenen Schiessplatz umbauen müsste, wobei eine umweltgerechte Gestaltung am bisherigen Standort sehr teuer zu stehen käme und erhebliche Eingriffe ins Landschaftsbild bedingen würde. Die Rechnungsprüfungskommission empfiehlt deshalb den Stimmberechtigten, dem angeforderten Bruttokredit von Fr. 1‘580‘000.--zuzustimmen.
Wallisellen, 10. August 1978
Für die Rechnungsprüfungskommission: Der Präsident: F. Bodenmann, der Aktuar: W. Meier
Abschrift durch Rathgeb Willi am 24.12.2020.