Die Schützen waren sich stets bewusst, dass die Ausübung ihres traditionellen Sportes für die immer näher heranrückenden Wohnquartiere Schäfligraben und Engenbüel in Wallisellen störend wirke. Mit einem Erdwall auf der Ostseite bekundete der Gemeinderat 1973 die Absicht einen Lärmschutz zugunsten der Wohnquartiere zu bauen. Wenig später wurde aber von der Regionalplanungskommission Glattal die Absicht veröffentlicht, bei den Kiesgruben ’Im Gubel‘, Bassersdorf eine Regionalschiessanlage mit den Gemeinden Dietlikon, Bassersdorf, Nürensdorf und Wallisellen zu erstellen. Ab 1975 wurde auf die Planung ‚Gubel‘ gesetzt. Damit begann eine leidvolle Geschichte bezüglich Planung mit schwerwiegenden Mängel, Finanzierung, Austritt der Gemeinde Bassersdorf aus dem Zweckverband, Einschaltung der Rechtsinstanzen bis zum Bundesgericht mit Urteil vom 12. Oktober 1983 dass die Gemeindeautonomie höher zu bewerten sei und deshalb der Austritt Bassersdorf aus dem Zweckverband rechtens sei.
Abschrift durch Rathgeb Willi am 24.12.2020.