Bundesprogramm 2026
Obligatorische Übungen 2026: (Bundesprogramm)
Samstag, 18. April 2026, 09.30 - 11.30 Uhr
Samstag, 13. Juni 2026, 09.30 - 11.30 Uhr
Samstag, 29. August 2026, 09.30 - 11.30 Uhr
Digitalisierung im Schiesswesen: Neuer Prozess beim Obligatorischen Programm
Ab sofort wird die Aufforderung zum obligatorischen Programm über den Dienstmanager bereitgestellt. Schiesspflichtige können sich neu digital ausweisen und ihre Resultate online einsehen – auch für die Vereine bringt der neue Prozess spürbare Erleichterungen.
Die Aufforderung zum obligatorischen Programm wird neu im Dienstmanager, der digitalen Plattform zur Verwaltung des Militärdienstes, bereitgestellt. Schiesspflichtige können sich damit am Schiessstand digital über die DIM-Wallet App ausweisen und ihre Resultate online einsehen, sobald diese vom Schiessverein entsprechend registriert wurden.
Auch für die Schiessvereine bringt der neue Prozess Erleichterungen. Die Schiessresultate können neu direkt am Schiessstand über die SAT-Admin App erfasst werden. Die App ist direkt mit SAT-Admin und dem Dienstmanager verbunden, wodurch Medienbrüche entfallen. Die erfassten Resultate erscheinen anschliessend automatisch im Dienstmanager der Schiesspflichtigen.
Das Jahr 2026 dient als Übergangsphase. Die Aufforderung wird weiterhin zusätzlich per Post zugestellt, um den Vereinen genügend Zeit für die Umstellung zu geben.
Bei Schiessvereinen ohne Internetverbindung bleibt der Prozess gleich wie in den letzten Jahren. Bei Schiesspflichtigen, welche sich mit der DIM-Wallet App ausweisen, prüft der Schiessvereine mittels Ausweiskontrolle, ob die richtige Person das obligatorische Programm absolviert.
Weitere Informationen für die Schiessvereine sind auf www.armee.ch/sat verfügbar.
- Schiesspflich 2026
- Merkblatt für das Schiesswesen ausser Dienst 2026
- Waffe ins Eigentum übernehmen. (Voraussetzung: 4 Bundesübungen in den letzten 3 Jahren)
- Häufige Fragen über das Waffenrecht. Umgang mit Waffen
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
Das Aufforderungsschreiben (PISA-Blatt) mit den Klebeetiketten, das Dienstbüchlein, das Schiessbüchlein oder der Militärische Leistungsausweis, ein amtlicher Ausweis, die persönliche Dienstwaffe und der persönliche Gehörschutz. Bei fehlenden Unterlagen wenden Sie sich an die Militärbehörde Ihres Wohnkantons.
Tipps: Benützen Sie die ersten Schiessübungen. Unsere Schützenmeister haben genügend Zeit, Ihnen helfend beizustehen. Bei Nichterreichen der geforderten Punktzahl haben Sie die Möglichkeit, das Programm am gleichen oder an einem der folgenden Bundesprogramm-Schiesstage - im gleichen Verein - zu wiederholen.
Sorgfältige Pflege und Aufbewahrung der Waffe ist wichtig und erspart Ihnen Ärger und Verdruss. Gegen eine freiwillige Spende sind unsere Junioren gerne bereit, Ihre Waffe vor dem Schiessen zu entfetten. Ebenso wird nach Erledigung der Schiesspflicht die Waffe wieder einwandfrei gereinigt und eingefettet.




